Hundebetreuung Bremen

liebevolle Hundebetreuung vom Hundefachmann

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Herrn Kai Moldenhauer und Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistungen des Hundetherapeuten/Problemhundberaters Herrn Kai Moldenhauer abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Leistungserbringer
Herr Kai Moldenhauer wird in der Regel die Leistungen seiner Dienstleistung persönlich erbringen. In besonderen Fällen kann sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Zu den "besonderen Fällen" gehören unter anderem Krankheit und Urlaub.

3. Erstgespräch
Vor jedem Abschluss eines Vertrages findet ein Kennenlernen mit dem Halter und dem Hund statt. Das Gespräch ist für den Halter kostenlos und dient dazu festzustellen, ob eine Hundetherapie oder Betreuung des Hundes für die beiden Parteien in Frage kommt.

4. Vertragsabschluss
Sind sich die beiden Parteien über die Therapie oder Betreuung eines oder mehrerer Hunde einig, wird Herr Kai Moldenhauer ein Angebot über den Preis der Dienstleistung machen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, indem er sein(e) Haustier(e) bei Herrn Kai Moldenhauer in Therapie/Betreuung gibt. Außerdem erklärt der Hundehalter damit zugleich, dass er von den vorliegenden AGB Kenntnis genommen hat.
Der Hundehalter erklärt außerdem folgendes:
- sein(e) Haustier(e) ist(sind) haftpflichtversichert, ordnungsgemäß versteuert und vollständig geimpft.
- sein(e) Haustier(e) hat(haben) keine ansteckenden Krankheiten. Über bestehende Krankheiten muss er Herrn Kai Moldenhauer informieren! Weitere Voraussetzungen hier klicken.

5. Haftung
Für Schäden am Hund haftet Herr Kai Moldenhauer, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für ein evtl. Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein zu Schadenkommen des Hundes kann von Herrn Kai Moldenhauer nicht übernommen werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Therapie oder Betreuung gegeben wird.

6. Fälligkeit der Vergütung
Beim einmaligen betreuen oder therapieren eines Hundes wird die Vergütung nach der Dienstleistung fällig. Sie ist in bar zu zahlen und Herr Kai Moldenhauer wird dem Hundehalter eine Quittung ausstellen. Vereinbaren die beiden Parteien eine regelmäßige Therapie oder Betreuung des Hundes, wird die Vergütung nach Vereinbarung zwischen Herrn Kai Moldenhauer und dem Hundehalter gegen Quittung in bar entrichtet.

7. Kündigung
Vereinbaren die Parteien, dass Herr Kai Moldenhauer einen Hund regelmäßig therapiert oder betreut, so ist diese Vereinbarung kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt 10 Tage vor Ablauf des Monats.


Stand der AGB: 01.03.2023

 

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